Muss man einen Pool versichern?

In einer Zeit, in der derart viele Gegenstände des Alltags versichert werden, stellt sich unter anderem vielen Gartenbesitzern die Frage, ob beispielsweise auch ein Schwimmbad auf dem eigenen Grundstück versichert werden kann… oder sollte.

Immerhin steht hier bzw. ist hier ein oft hoher Wert eingelassen. Äußere Einflüsse können dafür sorgen, dass das Becken und seine Bestandteile Schaden nehmen. Und dann? Im Folgenden finden Sie einige wichtige Infos zum Thema Poolversicherung.

Gibt es vielleicht schon eine Versicherung, von der der Poolbesitzer nichts weiß?

Möglich wäre es. Manche Eigenheimversicherungen integrieren den Pool im Garten mit in ihre potenziellen Leistungen, aber bei Weitem nicht alle. Auch viele Gebäudeversicherungen sind mit einer entsprechenden Klausel versehen. Oft decken diese aber nicht die kompletten Schadenssummen ab und sind dementsprechend zu gering angelegt.

Aber: Meist besteht – zumindest im Zusammenhang mit eingelassenen Pools ein gewisser „Grundschutz“. Wurde das Becken zu mindestens 50 Prozent im Erdreich versenkt, ist es – bis zu einer gewissen Grenze oft gegen Feuer und die Auswirkungen eines Sturms versichert.

Achtung! Wer sich für die frei aufgestellte Variante entschieden hat, kann sich auf besagten „Grundschutz“ nicht verlassen. Dieser greift nicht.

Die Frage „Ist mein Pool schon versichert?“ kann so nicht standardisiert beantwortet werden. Es gilt vielmehr verschiedene Details zu beachten.

Am besten vorab informieren

Schon während der Planung des Pools ist es sinnvoll, sich die Frage nach der passenden Versicherung zu stellen. Und zwar nicht nur für das Becken, sondern auch für das eingesetzte Zubehör. Hier hilft es, sich bereits im Vorfeld mit den bereits vorhandenen Versicherungsunterlagen zu befassen und beispielsweise gerade einen Blick in die Gebäudeversicherung zu werfen, um eine „Doppel-Versicherung“ zu vermeiden. Manche Versicherungen decken sogar Solarabsorber, Poolüberdachungen und weitere Details bzw. Elemente ab.

Hier ist es sinnvoll, sich eine Art „To Do Liste“ mit allen einzelnen Teilen zusammenzustellen, um unschönen Überraschungen vorbeugen zu können.

Kann man auch die Personen, die den Pool nutzen, versichern?

Entsprechende Leistungen werden oft über die Eigenheimversicherung abgedeckt. Sie tritt beispielsweise auch mit Hinblick auf etwaige Schadensersatzforderungen in Kraft. Welche Details über die bestehende Versicherung abgedeckt werden, sollte ebenfalls im Vorfeld kurz gecheckt werden.

Wer mit dem gebotenen Versicherungsschutz im Zusammenhang mit seinem Pool im Garten nicht einverstanden ist und „aufstocken“ möchte, hat hierzu oft die Möglichkeit.

Gegebenenfalls lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung, die die bereits erwähnte Gebäudeversicherung ergänzt.