Gibt es bestimmte Vorschriften, die beim Poolbau beachtet werden müssen?

Die Entscheidung ist gefallen! Der eigene Pool soll im Garten aufgebaut werden. Eine Frage, die sich in diesem Zusammenhang jedoch so gut wie immer stellt, ist: Muss ich eigentlich irgendwelche Vorschriften beachten?

In den folgenden Abschnitten soll genau hierauf eingegangen werden. Es zeigt sich: Es gibt im Zusammenhang mit dem Aufbau eines Pools einige Regeln, die beachtet werden sollten – unter anderem auch, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Punkt Nr. 1: Die Sache mit der Baugenehmigung

Hierbei handelt es sich um eine Frage, die viele Poolbesitzer umtreibt. In den allermeisten Fällen braucht es jedoch keine Baugenehmigung. Lediglich bei den „ganz großen“ Modellen kann es sein, dass ein solches Dokument verlangt wird. Ansprechpartner hierfür sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beim Bauamt. Hier entscheidet jede Gemeinde separat. Daher kann nicht auf eine standardisierte Regel Bezug genommen werden.

Und übrigens: Das Bauamt ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, herauszufinden, wie nah ein Pool an der Grundstücksgrenze stehen darf.  

Punkt Nr. 2: Der Pool muss verkehrssicher sein

… zumindest dann, wenn Kinder, Nachbarn und Co. das Schwimmbecken ebenfalls nutzen. „Verkehrssicher“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen, beispielsweise vor allem dann, wenn das Grundstück, auf dem der Pool steht, frei zugänglich ist.

Achtung! Hierbei handelt es sich nicht um ein „Kann“, sondern um ein „Muss“. Denn: Wer hier Kompromisse eingeht und seinen Bereich um das Schwimmbecken nicht ordnungsgemäß absichert, kann im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden.

Oder anders: Um der erwähnten Verkehrssicherheit nachzukommen, ist es wichtig, dass entweder das Grundstück oder der Pool komplett eingezäunt ist, so dass sich beispielsweise Nachbarskinder keinen Zutritt verschaffen können.

Punkt Nr. 3: Ruhezeiten beachten

Ein Pool macht unglaublich viel Spaß. Hin und wieder kann es hier jedoch sehr laut werden. Vor allem wenn der Nachwuchs versucht, seine Springfähigkeiten zu testen. Wer hier von Vornherein für ein friedliches Miteinander mit den Nachbarn sorgen möchte, sollte unbedingt die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten. Wann diese genau sind, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Ruhezeiten einzuhalten, bedeutet jedoch nicht, dass der Pool in dieser Zeit überhaupt nicht genutzt werden dürfte. Meist reicht es aus, die Kinder (und natürlich auch Erwachsene) ein wenig zu sensibilisieren und eben leiser Spaß zu haben.